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Auf dem zahnärztlichen Behandlungsstuhl fühlt man sich gelegentlich wie in einer Geheimloge – während der Zahnarzt die Zähne der Reihe nach untersucht, teilt er der Zahnarzthelferin seinen Befund in einer Kombinationen von Zahlen, Buchstaben und Fachbegriffen mit, die für den Laien völlig unverständlich scheinen. „Zwei, sieben, c, okklusal“ klingt wie eine Geheimsprache, ist aber mithilfe einiger Grundinformation vergleichsweise leicht zu durchschauen, denn hinter den mysteriös erscheinenden Abkürzungen steckt eine recht einfache Logik. Kleinert+Kleinert, Ihre Zahnärzte in Zuffenhausen, erklären gern die Grundlagen für die Fachtermini, mit denen der Zustand jedes einzelnen Zahns in Ihrem Mund bei der Untersuchung festgehalten wird.
Das Zahnschema zur eindeutigen Identifizierung jedes Zahns
Für eine präzise Befunddokumentation muss zuerst einmal jeder individuelle Zahn eindeutig identifizierbar sein. Dies geschieht heutzutage auf der Grundlage des international anerkannten Zahnschemas der Fédération Dentaire Internationale. Das FDI-Zahnschema weist jedem Zahn eine zweistellige Nummer zu. Die erste Ziffer bezieht sich auf die sogenannten Quadranten – also vier Abschnitte, in welche der Kiefer unterteilt wird. Aus der Patienten-Perspektive sind dies:
- 1. Quadrant: Oberkiefer rechts
- 2. Quadrant: Oberkiefer links
- 3. Quadrant: Unterkiefer links
- 4. Quadrant: Unterkiefer rechts
In jedem der vier Quadranten finden sich bei einem vollständigen Gebiss acht Zähne. Diese werden von vorne nach hinten durchnummeriert. So ergeben sich folgende Nummern:
- 1 & 2: Schneidezähne
- 3: Eckzahn
- 4 & 5: Vordere oder kleine Backenzähne
- 6 & 7: Hintere oder große Backenzähne
- 8: Weisheitszahn (wenn vorhanden)
1-3 wäre also beispielsweise der Eckzahn im rechten Oberkiefer, 2-7 der hintere der beiden großen Backenzähne im linken Oberkiefer.
1-1-c – was die Buchstaben bedeuten
Zu einer zahnärztlichen Untersuchung gehört neben der Identifizierung des jeweiligen Zahns auch die Beurteilung des Zahnzustandes. Hier kommen häufig Buchstaben zum Einsatz, sodass die Zahnärztin ihrer Helferin womöglich einen Befund wie „1-1-c“ diktiert. Vorzugsweise hört man hier das Ergebnis „o. B.“, also „ohne Befund“, denn dies bedeutet, dass der Zahn vollkommen gesund ist. Zu den weiteren Buchstabenkürzeln gehören:
- b = Brückenglied
- c = kariös
- e = ersetzt
- f = fehlt
- h = Halteelement (Klammer)
- i = Implantat
- k = Krone
- o = Geschiebe
- pk = Teilkrone
- t = Teleskopkrone
- x = extraktionswürdig
- z = zerstört
Für eine genauere Beschreibung des Befundes wird auch die Stelle am Zahn benannt, die etwa von einem Defekt wie Karies betroffen ist. Dazu dienen folgende Begriffe:
- apikal: zur Wurzel (Wurzelspitze)
- approximal: zum Nachbarzahn, im Zahnzwischenraum
- buccal: auf der zur Wange hin gerichteten Zahnfläche
- distal: zum hinteren Ende des Zahnbogens
- inzisal: zur Schneidekante
- labial: der Lippe zugewandt
- lingual: der Zunge zugewandt (im Unterkiefer)
- mesial: der Kiefermitte zugewandt
- okklusal: auf der Kaufläche
- palatinal: zum Gaumen hinweisend (im Oberkiefer)
- vestibulär: zum Mundvorhof
- zervikal: zum Zahnhals
Vielleicht können Sie schon bei Ihrem nächsten Besuch Ihren Zahnarzt nun besser verstehen. Selbstverständlich können Sie in der Praxis von Kleinert+Kleinert in Zuffenhausen bei Unklarheiten auch jederzeit nachfragen, wir erklären Ihnen gern die Hintergründe.