[fusion_builder_container hundred_percent=“no“ equal_height_columns=“no“ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ background_image=“https://kleinert-kleinert.de/wp-content/uploads/2018/08/14932261_s1-e1534430331906.jpg“ background_position=“center top“ background_repeat=“no-repeat“ fade=“no“ background_parallax=“none“ enable_mobile=“no“ parallax_speed=“0.3″ video_aspect_ratio=“16:9″ video_loop=“yes“ video_mute=“yes“ overlay_opacity=“0.5″ border_style=“solid“ padding_top=“15%“ padding_bottom=“15%“][fusion_builder_row][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container][fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ equal_height_columns=“no“ hide_on_mobile=“no“ background_position=“left top“ background_repeat=“no-repeat“ fade=“no“ background_parallax=“none“ enable_mobile=“no“ parallax_speed=“0.3″ video_aspect_ratio=“16:9″ video_loop=“yes“ video_mute=“yes“ overlay_opacity=“0.5″ border_size=“0px“ border_style=“solid“ padding_top=“0″ padding_right=“0″ padding_bottom=“0″ padding_left=“0″][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ layout=“3_5″ spacing=“yes“ center_content=“no“ hover_type=“none“ link=““ min_height=““ hide_on_mobile=“no“ class=““ id=““ background_color=“#ffffff“ background_image=““ background_position=“left top“ undefined=““ background_repeat=“no-repeat“ border_size=“0″ border_color=“#dddddd“ border_style=“solid“ border_position=“all“ padding=“40px 10% 20px 10%“ margin_top=““ margin_bottom=““ animation_type=““ animation_direction=“down“ animation_speed=“0.1″ animation_offset=““ last=“no“][fusion_text]

Nach einer neuen EU-Verordnung, die seit dem 1. Juli in Kraft getreten ist, darf kein Amalgam mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, bei unter 15-Jährigen und bei schwangeren und stillenden Frauen verwendet werden. Für diese Personengruppen ist die Nutzung anderer Materialien vorgeschrieben. Grund für diese Verordnung ist das im Jahr 2013 beschlossene Minamata-Abkommen, bei dem Maßnahmen vereinbart wurden, um die Belastung von Mensch und Umwelt durch quecksilberhaltige Materialien, wie unter anderem auch Amalgam, zu verringern. Der seit Jahren häufig für Zahnfüllungen genutzte Stoff wird zudem von vielen Patienten nicht mehr als ästhetisch empfunden und stattdessen oftmals durch zahnfarbene Materialien wie Kunststoff ersetzt. Doch was bieten Zahnärzte den Patienten anstelle des traditionellen Füllmaterials Amalgam an? Wir von Kleinert+Kleinert sind Ihr Zahnarzt in Zuffenhausen und beraten Sie gern zu allen Bereichen der modernen Zahnmedizin.

Patienten dürfen Material frei wählen

Sowohl privat als auch gesetzlich versicherte Patienten haben den Anspruch auf eine hochwertige und zudem zuzahlungsfreie Füllung. Außerhalb der oben genannten Personengruppen können Patienten sich noch für Amalgam als Füllmaterial entscheiden. Krankenkassen haben beschlossen, in diesen Ausschlussfällen ein alternatives Material kostenfrei zur Verfügung zu stellen und bieten jetzt Kunststofffüllungen im Bereich der Seitenzähne an. Bislang erhielten nur Patienten, bei denen eine Allergie oder Niereninsuffizienz festgestellt wurde, die Behandlung mit Kunststoff – auch Komposit genannt – kostenfrei. Da jeder Patient grundsätzlich selbst endscheiden kann, welches Material er nutzen möchte, bieten sich je nach Bedarf und Diagnose noch weitere Möglichkeiten an. Eine entsprechende Untersuchung, welches Material geeignet ist, nimmt in jedem Fall der Zahnarzt vor. In Zuffenhausen stehen wir Ihnen hierfür gern zur Verfügung.

Bekannt, jedoch eher selten genutzt, sind die stabilen und langlebigen Goldhämmerfüllungen. Sie sind in der Anfertigung aufwändig und aufgrund der Farbe optisch sehr auffällig. Ein eher als „Übergangslösung“ zu bezeichnendes Füllmaterial ist Glasionomerzement, das eine weiche Konsistenz aufweist und sich nach der Härtung zu einem hellen Stoff entwickelt. Zur Befestigung von Zahnersatz leistet Glasionomerzement gute Dienste, jedoch ist es als Füllmaterial eher begrenzt haltbar. Dasselbe gilt für die Füllung mit Kompomer, einem kombinierten Material, bestehend aus Komposit und Glasionomerzement, das für umfangreiche Füllungen nicht geeignet ist und daher nur eine weitere Übergangslösung darstellt. Dagegen eignet sich Komposit für zahnfarbene Füllungen besonders gut. Es besteht aus 20 Prozent Kunststoff und 80 Prozent Kieselsäure und gehört damit zu den Kunststofffüllungen. Es ist formstabil und langlebig und für die meisten Bereiche des Gebisses geeignet.

Sie möchten wissen, welche Füllung für Ihre Zähne infrage kommt? Dann melden Sie sich gern bei unserem Zahnarzt-Praxisteam in Zuffenhausen.

[/fusion_text][fusion_separator style_type=“none“ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ top_margin=“50px“ alignment=“center“ /][fusion_text][jetpack_subscription_form title=“Blog via E-Mail abonnieren“ subscribe_text=“Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, um unsere News zu abonnieren und Benachrichtigungen über neue Beiträge via E-Mail zu erhalten.“][/fusion_text][/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert