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Jeder will sie haben: ästhetische und formschöne Zähne, die jugendliche Ausstrahlung und Lebensqualität verheißen. Und dies wünscht man sich bis ins hohe Alter. Dank modernster Zahnmedizin und Prothetik ist dieser Wunsch erfüllbar – doch die dafür notwendigen, hochwertigen Zahnimplantate in Deutschland weisen ihre berechtigten Kosten auf, und überschreiten damit oft das gesetzte Budget. Daher ist es durchaus nachvollziehbar, wenn der Gedanke lockt, sich zum Beispiel einer Implantatbehandlung im Ausland zu unterziehen, wo man viel Geld sparen und „nebenbei“ auch noch den Urlaub verbringen kann.

Sich „rundum sorglos fühlen“ – das versprechen entsprechende Pakete, die manche Anbieter aus beispielsweise Ungarn, Polen oder der Türkei den Interessierten in diesem Zusammenhang schnüren. Sie versprechen höchste Qualität zu erstaunlich niedrigen Preisen. Können derartige Angebote wirklich seriös und empfehlenswert sein? Was steckt genau dahinter?

Ihr Zahnärzte-Team der Praxis Kleinert+Kleinert in Zuffenhausen klärt auf:

Fakt: Zahnimplantate sind im Ausland billiger als in Deutschland

Und das liegt hauptsächlich an den dortigen geringeren Kosten für die Praxisführung. Diese umfassen nicht nur die Personalkosten, sondern ebenso die Technikausstattung der jeweiligen Zahnarztpraxis sowie die Kosten für die Einhaltung von Qualitätsstandards (Röntgen, Hygienebereich etc.).

Dadurch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zahntechnischen Laboren im Ausland häufig angelernte Hilfskräfte sind, gestalten sich auch die Ausgaben für die entsprechende Zuarbeit geringer.

Mit Fug und Recht kann man davon ausgehen, dass die sehr anspruchsvolle Ausbildung im Handwerk eines Zahntechnikers weltweit nirgendwo mit der von Deutschland vergleichbar ist.

Die Herstellungskosten für den Zahnersatz sind ebenfalls günstiger im Ausland, wobei die dabei verwendeten Materialien häufig vom deutschen Qualitätsstandard abweichen, was die Langlebigkeit beeinträchtigen kann.

Fakt: Wenn etwas schief geht, ist der Reisende auf sich gestellt

Wegen der unterschiedlichen Rechtslagen in den EU-Staaten kann nach Aussage der Bundeszahnärztekammer selbst in Garantie- und Gewährleistungsfällen keine für alle gültige Aussage getroffen werden. Denn, und das ist von großer Relevanz: Bei Behandlungsfehlern richten sich Ansprüche an den Verursacher nach dem geltenden Recht des Behandlungsortes. Daher ist es ratsam, sich vor einer Behandlung über die im Land geltenden Gesetze zu informieren.

Fakt: Die sprachliche Barriere ist nicht hilfreich

Falls Arzt und Patient jeweils in unterschiedlichen Sprachräumen zuhause sind, ist die Kommunikation dadurch bereits erschwert, selbst wenn man sich auf Englisch oder Französisch als gemeinsamen Sprachnenner einigt. Eine solche Sprachbarriere kann sich indirekt ungünstig auf das für die Behandlung nötige Vertrauensverhältnis auswirken.

Fakt: Die Standards im Ausland sind andere

An der guten Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte mangelt es in den meisten Fällen im Ausland nicht – aber häufig sind die technische Ausrüstung, die geltenden Standards und die verwendeten Materialien für Zahnersatz und Implantate von geringerem Niveau als in Deutschland.

Fakt: Reise- und Hotelkosten kommen on top

Natürlich ist zunächst der Gedanke äußerst reizvoll, eine Zahnbehandlung im Ausland mit einem Urlaub zu verbinden, wobei auch die Anbieter nicht müßig werden, genau damit zu werben. Zweifel allerdings sind angebracht, ob es bei einer gleichzeitigen, möglichweise größeren Behandlung wirklich so erholsam ist, die Zeit zwischen den Sitzungen „wartenderweise“ in einem fremden Land zu verbringen. Zudem kommen Reise- und Hotelkosten noch hinzu, die selbst bezahlt werden müssen.

Fakt: Nachbesserung ist für Zahnärzte in Deutschland nicht verpflichtend

Sollte es im Nachhinein in Deutschland zu Komplikationen beim im Ausland angefertigten Zahnersatz geben, so sind die hier ansässigen Zahnärzte nur zu Notfallmaßnahmen verpflichtet, aber nicht zu einer tiefgreifenden Nachbesserung. Das kann den betroffenen Patienten möglicherweise in ein ziemliches Dilemma bringen, müsste er oder sie zeitnah eventuell noch einmal ins Ausland fahren.

Fakt: Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten der Behandlung im Ausland

Sobald eine Zahnersatzversorgung wie zum Beispiel mit Zahnimplantaten im Ausland geplant ist, muss die Krankenkasse dies vorher genehmigen. Das Verfahren ist dann identisch zu dem innerhalb Deutschlands: Der behandelnde Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan, der vom Patienten vor der Behandlung bei der Krankenkasse eingereicht wird. Die jeweilige Versicherung lässt ihn oder sie dann schriftlich wissen, welche Kosten eventuell erstattungsfähig sind.

Faktencheck, Fazit & mögliche Alternative

Es sind sicher mehrere Überlegungen wert, einen zahnärztlichen Eingriff im Ausland vornehmen zu lassen. Wer sich nach Abwägung der Risiken dafür entscheidet, sollte sich generell über die juristische Situation der Thematik im Land erkundigen (Garantie, Gewährleistung etc.).

Auch bezüglich der Auswahl der Zahnarztpraxis sollte man sich im Vorfeld umfassend informieren: Zunächst über die Qualität der Arbeit, die Ausstattung der Praxis, die verwendeten Materialien und möglicherweise über Erfahrungsberichte im Netz.

Auch gilt es zu bedenken, dass trotz erfreulicher Kostenersparnis bei einer Zahnimplantation im Ausland noch die Reisekosten sowie eine Folgekosten-Rücklage für eine mögliche Nachbehandlung wegen Qualitätsmängeln zu leisten bzw. bereit zu halten sind.

Kleinert+Kleinert, Ihr Zahnarzt-Team in Zuffenhausen, empfiehlt Ihnen hingegen folgendes: Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung ab. Diese übernimmt einen nicht unerheblichen Betrag Ihres Eigenanteils, wenn Spezialisten wie Oralchirurgen, CMD- Zahnärzte und Implantologen in Wohnortnähe eines Tages benötigt werden. Am besten Sie steigen schon in frühen Jahren in diese Versicherung ein – dann zahlen Sie nur ein paar Euro monatlich.

 

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