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Gute Nachrichten für alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten: Die Krankenkassen haben die Festzuschüsse für Zahnersatz angehoben. Seit dem 1. Oktober wird ein größerer Anteil der Kosten für Zahnersatz von den Krankenkassen übernommen. Auch als Zahnarzt profitieren wir von der Neuerung, denn Ihre Versorgung in unserer Praxis in Zuffenhausen wird uns erleichtert. Die Kassenärztliche Vereinigung unterstützt uns mit Abrechnungshilfen und einer Aktualisierung des Heil- und Kostenplans.
Doch hauptsächlich betrifft die gute Nachricht Sie, unsere lieben Patientinnen und Patienten.
Ob mit oder ohne Bonusheft – seit dem 1. Oktober bezahlen die Krankenkassen mehr
Gehören Sie zu den Menschen, die fleißig ihr Bonusheft führen? Dazu müssen Sie es mindestens einmal im Jahr zu Ihrer Vorsorgeuntersuchung in unsere Zahnarzt-Praxis Kleinert+Kleinert in Zuffenhausen mitbringen. Wir bestätigen Ihnen darin per Stempel, dass Sie regelmäßig die angeratenen Kontrolltermine wahrnehmen und sich somit um Ihre Zahngesundheit kümmern. Sollte bei Ihren Zähnen irgendwann einmal (trotzdem) ein Zahnersatz notwendig werden, werden die Kosten dafür anteilig von der Krankenkasse übernommen. Dabei ist ausschlaggebend, wie viele Jahre in Folge sie jeweils mindestens einmal im Kalenderjahr zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt waren. Je länger der Zeitraum ist, über den Sie sich diesbezüglich bemüht haben, desto höher ist der prozentuale Anteil, den die Krankenkasse für Sie übernimmt. Falls Sie übrigens zum einen oder anderen Termin vergessen haben, Ihr Bonusheft mitzubringen, können wir bei Kleinert+Kleinert gern aushelfen: Kommen Sie einfach mit dem Heftchen in unserer Zahnarzt-Praxis in Zuffenhausen vorbei; wir schauen in unserem System nach, wann Sie bei uns zur Vorsorge gekommen sind und tragen die Termine entsprechend nach. So kann Ihr Bonusheft auch im Nachhinein lückenlos gefüllt werden.
Seit dem 1. Oktober 2020 nun bekommen fleißige Zahnarzt-Besucher nun zehn Prozent mehr Zuschuss auf Zahnersatz. Wenn Sie also vorher Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent hatten, liegt dieser nun bei 70 Prozent. Hätte Ihnen Ihre Krankenkasse früher 65 Prozent bezahlt, übernimmt sie seit dem 1. Oktober einen Anteil von 75 Prozent.
Und auch die Patientinnen und Patienten, die sich bisher vor regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen gedrückt haben, können sich freuen. Der Festzuschuss der Krankenkassen hat sich hier von 50 auf 60 Prozent erhöht. Das heißt, dass wirklich alle Patientinnen und Patienten bei den Kosten für Zahnersatz mehr entlastet werden.
Es gibt übrigens noch eine weitere Neuerung in dieser Hinsicht: Unter Umständen kann, je nach Auffassung der Krankenkasse, auch dann ein Anteil von 75 Prozent übernommen werden, wenn die Patientin oder der Patient in einem Kalenderjahr aus der Reihe nicht bei einer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung war. Dieses Versäumnis muss jedoch hinreichend begründet werden.
Zahngesundheit sollte nicht vom Geldbeutel abhängen
Der Grund für die neue Regelung liegt im Terminservice- und Versorgungsgesetz. Eine gute Regelung, wie wir aus der Zahnarzt-Praxis Kleinert+Kleinert in Zuffenhausen finden. Sicherlich ist jeder Mensch für sich und die eigene Gesundheit selbst verantwortlich. Aber das eigene Bemühen um die Zahngesundheit wird meist durch genau diese belohnt: durch gesunde Zähne. Und Zahnersatz kann auch bei Menschen vonnöten werden, die ihre Zähne gründlich pflegen und auf eine gesunde Lebensart achten. Allein durch einen Unfall kann es passieren, dass Zahnersatz benötigt wird.
Zahnersatz wiederum dient nicht etwa ästhetischen Zwecken, sondern ist oftmals medizinische Notwendigkeit, die vor Folgeschäden oder anderen Beeinträchtigungen schützt. Das ist der Grund, warum Zahnersatz keine Kostenfrage sein sollte, sondern für alle Patientinnen und Patienten bezahlbar.